Legitimationsdokumente
Zur Kontoeröffnung bzw. Kundenanlage sind je nach Rechtsform unterschiedliche Unterlagen notwendig. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht.
Zur Kontoeröffnung bzw. Kundenanlage sind je nach Rechtsform unterschiedliche Unterlagen notwendig. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
* Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, in deren Eigentum bzw. unter deren Kontrolle das Unternehmen ist.
1 Transparenzregister
Von eingetragenen Firmen (außer Einzelkaufleuten) benötigen wir einen aktuellen Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Transparenzregister.
Rechtliche Grundlage dafür ist das "Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie". Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Merkblatt sowie auf www.transparenzregister.de.
Bitte prüfen Sie vorab unbedingt auch die Eintragungen in Ihrem Handels-, Genossenschafts- bzw. Partnerschaftsregister. Diese müssen aktuell, vollständig und fehlerfrei sein, da ansonsten aufgrund der o.g. Richtlinie eine Kontoeröffnung leider nicht möglich ist.