Empfängerüberprüfung
Mehr Sicherheit für Ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr durch den Abgleich von IBAN und Namen auf Überweisungen. Die Änderung gilt spätestens ab 9. Oktober 2025 für „Standard“- und Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU und ist bei Einzelüberweisungen verpflichtend.