Vorsichtsmaßnahmen anlässlich
des Corona-Virus

Aktuelle Informationen zur Entwicklung

Dienstag, 17.03.2020

Liebe Mitglieder, liebe Kunden,

die Auswirkungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus sind für jeden einzelnen sowie auch für uns als Bank immer mehr zu spüren. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitglieder, Kunden und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter liegt uns am Herzen und wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Wir wollen versuchen, trotz dieser besonderen Situation, den Betrieb auch für Sie, unsere Mitglieder und Kunden, soweit möglich uneingeschränkt aufrecht zu erhalten.

Räumliche Trennungen / Home Office Regelungen

Um die Ansteckungsgefahr und das Risiko zu minimieren haben wir uns deshalb dazu entschieden, soweit möglich räumliche Trennungen beispielsweise durch Home-Office Regelungen vorzunehmen. Die entsprechenden Kollegen sind natürlich trotzdem telefonisch und auch per E-Mail weiterhin für Sie erreichbar.

Geldversorgung

Unsere SB-Bereiche und somit auch unsere Geldausgabeautomaten stehen Ihnen weiterhin wie gewohnt zur Verfügung. Für Überweisungen können Sie gerne unsere SB-Terminals genauso wie das Onlinebanking nutzen. Sollten Sie noch kein Onlinebanking haben und Interesse bestehen, stehen Ihnen unsere Berater gerne telefonisch unter 02761/8050 zur Verfügung.

Kundentermine

Im Interesse Ihrer und der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten wir Sie, nach Möglichkeit Alternativen wie beispielsweise die telefonische Beratung für Termine zu präferieren. Bei dringendem Bedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich auch vor Ort in unseren Filialen zur Verfügung. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch die entsprechenden Hygienemaßnahmen. So können Sie sich und andere schützen.

Aktuell haben wir noch keine Schließungen einzelner Standorte für den Publikumsverkehr vorgenommen. Wir müssen bei der Dynamik der Entwicklungen die Situation allerdings täglich neu bewerten. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie auf dieser Seite.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen auch weiterhin telefonisch unter 02761 8050 wie gewohnt zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihr Volksbank-Team

Dienstag, 24.03.2020

Mittwoch, 01.04.2020

Finanzielle Hilfen für Familien während der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie stellt viele Familien vor organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Deshalb hilft der Bund mit schnellen Maßnahmen, um Familien während der Corona-Krise finanziell zu entlasten.

Einkommenseinbußen wegen Schul- und Kindergartenschließung kompensieren

Kindergärten und Schulen sind geschlossen, Eltern müssen zu Hause bleiben und ihre kleinen Kinder selbst betreuen. Wer dann nicht von zu Hause aus arbeiten kann, muss mit Gehaltseinbußen rechnen. Die Bundesregierung federt nun durch Lohnersatz übermäßige Verdienstausfälle von Eltern ab. Möglich ist dies durch die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag am 25. März 2020 verabschiedet hat. Sie soll bis Ende März in Kraft treten.

Wer bekommt die Lohnfortzahlung?

Voraussetzungen für Lohnersatzzahlungen wegen Kinderbetreuung sind:

  • Die erwerbstätigen Eltern können keine anderweitige Betreuung sicherstellen und betreuen daher ihre Kinder unter 12 Jahren selbst.
  • Den Eltern stehen keine Gleitzeitstunden- oder Überstundenguthaben zur Verfügung.

Eltern erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für bis zu sechs Wochen. Der Höchstbetrag beträgt maximal 2.016 Euro. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber. Er muss dafür bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen.

Notfall-Kinderzuschlag (KiZ)

Familien mit geringem Einkommen steht auch in "normalen" Zeiten ein Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro monatlich zu. Hierfür war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Das ändert sich aufgrund der Corona-Krise ab April 2020. Ab dann müssen Familien bei der Beantragung des KiZ nur noch das Einkommen des letzten Monats nachweisen. Dies gilt bis zum 30. September 2020. Damit profitieren auch diejenigen, die erst seit Kurzem Verdienstausfälle haben. Wer den Kinderzuschlag erhält, zahlt zudem auch keine Kita-Gebühren und hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ab April können Sie den Not-Kinderzuschlag online beantragen.

Grundsätzliche Kriterien für den Bezug des Kinderzuschlags

Der Anspruch auf Kinderzuschlag richtet sich nach der individuellen Lebenssituation der Familie, insbesondere nach den Wohnkosten und der Höhe des Einkommens der Familie. Die Unterstützung ist für Familien mit geringem Einkommen gedacht. Die Höhe des KiZ hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Die Kinder sind jünger als 25 Jahre, ledig und leben mit im Haushalt der Eltern.
  • Die Eltern erhalten Kindergeld.
  • Die Eltern beziehen kein Arbeitslosengeld 2.

Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass es nicht ausreicht, Kindergeld zu beziehen, um Anspruch auf den Notfall-KiZ zu haben.

Stundung von Steuerzahlungen

Unternehmen sollen durch steuerliche Hilfsmaßnahmen finanziell unterstützt werden

Das Bundesfinanzministerium und die Landesfinanzministerien haben steuerliche Maßnahmen beschlossen, um Unternehmen in der aktuellen Notlage finanziell zu entlasten und ihre Liquidität zu verbessern. Zu den steuerlichen Hilfsmaßnahmen zählen eine mögliche Stundung von Steuerzahlungen, die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie das Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen.


Stundung von Steuerzahlungen
Die Corona-Pandemie hat für viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler enorme wirtschaftliche Folgen. Aus diesem Grund hat der Bund besondere steuerliche Maßnahmen beschlossen, die zur Liquiditätssicherung der Betroffenen beitragen sollen. Wenn Unternehmen Steuerzahlungen, die in diesem Jahr fällig sind, nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, diese Steuern erst später zu zahlen. So können die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.


Weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen
Auch die Höhe der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer kann aufgrund der Corona-Pandemie angepasst werden. Wenn die Einkünfte von Unternehmen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer ausfallen als geplant, kann die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen beantragt werden. Des Weiteren soll auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden – Einkommen-, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer – bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet werden. Unternehmen können zudem Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, erlassen werden. Vorausgesetzt, der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung ist unmittelbar von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen.


So stellen Unternehmen einen Antrag
Um eine Stundung von Steuerzahlungen und die Anpassung von Vorauszahlungen in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Dies muss bis zum 31. Dezember 2020 erfolgen. Bei Antrag auf Stundung von Steuern beziehungsweise Anträgen auf Anpassung der Steuervorauszahlungen müssen Unternehmen lediglich belegen, dass sie unmittelbar von der Corona-Pandemie betroffen sind. Eine detaillierte Auflistung über die Höhe der entstandenen Schäden im Einzelnen ist nicht notwendig.


Bundesministerium der Finanzen

Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständige Behörde, die Arbeitsagentur oder Ihre Familienkasse nicht ersetzen.

Freitag, 30. April 2020

Ab Montag 4. Mai 2020 sind alle Filialen der Volksbank Olpe-Wenden-Drolshagen eG wieder geöffnet. Da für uns die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeitenden, Mitglieder und Kunden nach wie vor höchste Priorität hat, gelten folgende Hygieneregeln:

  • Die Geschäftsstellen und SB-Bereiche sind in maximalen Zutrittszahlen zu betreten, beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise am Eingang.
  • Beachten Sie die angebrachten Abstandshinweise zu Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit unserer Mitarbeitenden
  • Die besetzten Schalter sind mit Schutzscheiben aus Plexiglas ausgestattet.
  • Auch in der Bank gilt die von der Landesregierung angeordnete Maskenpflicht!

Gemeinsam sind wir stark und meistern die derzeitige Situation. Schützen Sie sich und Ihre Nächsten und bleiben Sie gesund!