
Staatlich geförderte Altersvorsorge
Sie möchten finanziell für Ihr Alter vorsorgen und dabei Zuschüsse oder Steuerbegünstigungen des Staates nutzen.
Bereits 2001 wurde die Rentenreform und damit das Altersvermögensgesetz vom Parlament beschlossen und verabschiedet. Wichtigstes Ziel ist sowohl eine möglichst langfristige Sicherung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rente als auch ein stabiles Rentenniveau.
Kernstück der Reform ist jedoch die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge durch Zulagen und Sonderausgabenabzug, die so genannte Riesterrente.
Informieren Sie sich hier und nutzen Sie eine anschließende persönliche Beratung durch unsere Spezialisten.
