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Volksbank Olpe-Wenden-Drolshagen eG
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Betriebliche Altersvorsorge

 

Alle Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, einen Teil des Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Es stehen unterschiedliche Modelle, so genannte Durchführungswege zur Verfügung. Welcher der folgenden Durchführungswege zum Einsatz kommen kann, entscheidet der Arbeitgeber.
Direktversicherung:
Die Direktversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die der Arbeitgeber zu Gunsten seiner Beschäftigten abschließt.

Pensionskasse:
Pensionskassen sind rechtlich selbständige Einrichtungen, die von einem oder mehreren Unternehmen gegründet werden, sie funktionieren wie Versicherungsgesellschaften.

Pensionsfonds:
Pensionsfonds sind wie Pensionskassen selbständige Einrichtungen, aber mit erweiterten Möglichkeiten der Kapitalanlage der eingezahlten Beiträge.

Unterstützungskasse:
Unterstützungskassen sind rechtlich selbständige Einrichtungen, mit freier Wahl der Kapitalanlage der eingezahlten Beiträge.

Direktzusage:
Bei der Direktzusage (Pensionszusage) verpflichtet sich der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unmittelbar Versorgungsleistungen zu erbringen.
Die betriebliche Altersversorgung ist in vielen Fällen für die Mitarbeiter eine vorteilhafte Form der Vorsorge, weil z.B. durch Gruppenverträge günstige Konditionen möglich sind. Darüber hinaus sind Einsparungen im steuerlichen Bereich und bei der Sozialversicherung möglich.

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